Gisela Neumark - Heilpraktikerin (Ergotherapie)

 

Ich freue mich, als Erste den Titel  "Heilpraktikerin (Ergotherapie)" im Kreis Minden-Lübbecke erteilt bekommen zu haben.

Die Berufsbezeichnung Heilpraktikerin (Ergotherapie) ist eine Zusatzqualifikation, die staatlich anerkannte Ergotherapeuten erwerben können. Mit der vom Gesundheitsamt erteilten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Heilpraktikerin (Ergotherapie)" ist es mir als Ergotherapeutin möglich, meine Therapieangebote ohne ärztliche Verordnung anzubieten und Patienten direkt zu behandeln.

Welche Vorteile bietet der Heilpraktiker (Ergotherapie) Ihnen als Patient?

Wenn Sie der Meinung sind, Ihre Beschwerden können direkt mit einer ergotherapeutischen Behandlung verbessert oder behoben werden, dann wenden Sie sich gerne an uns. Ich werde Sie beraten und untersuchen und wir werden gemeinsam einen Behandlungsplan aufstellen.
Es gibt keine vorgeschriebene Therapieform, keine vorgeschriebene Behandlungsdauer und keine feste Anzahl und Frequenz der Behandlungen. Zum Beispiel können Sie als Selbstzahler jetzt Paraffinbäder als Einzelleistung erhalten. Dieses ist nach den Heilmittelrichtlinien der gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich.
Natürlich ersetzt der Besuch beim Heilpraktiker (Ergotherapie) nicht in jedem Fall den Gang zu Ihrem Arzt. Falls notwendig, werde ich Sie in jedem Fall an einen (Fach-) Arzt verweisen.

Wer behandelt?

Vorausgehend ist die Befundung, Beratung und Absprache über den Behandlungsplan mit Frau Gisela Neumark. Die (Folge-) Behandlung kann ebenso durch die Mitarbeiter (Ergotherapeuten) der Praxis Neumark erfolgen.

Wer zahlt die Behandlung?

Als Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie Selbstzahler. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Heilpraktikerkosten nicht übernommen.
Für Privatpatienten bietet sich eventuell die Möglichkeit der Abrechnung mit Ihrer Versicherung. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem von Ihnen mit der Versicherung abgeschlossenen Vertrag.
Zurzeit gibt es deutschlandweit nur sehr wenige Heilpraktiker (Ergotherapie). Somit kann es sein, dass Ihrer Privatversicherung diese Leistung nicht bekannt ist und somit diese auch nicht erstattet wird.

Die Rechnung wird in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erstellt. Da das GebüH zuletzt 1985 strukturell überarbeitet wurde, enthält diese noch keine Abrechnungspositionen für Ergotherapie.

Wenden Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn an Ihre (Zusatz-) Versicherung und klären Sie die Möglichkeiten einer Kostenübernahme. 

 

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